MTD-Webinar
Die Pflichten eines Händlers von Medizinprodukten
Referent: Referent Dr. Volker Lücker, Fachanwalt für Medizinrecht
Termin: 26. März 2026 (10 bis 12 Uhr)
Mit der neuen MDR und der neuen IVDR haben sich nicht nur für Hersteller in den letzten Jahren gravierende Veränderungen und deutlich komplexere Verpflichtungen ergeben, auch in den Handel mit Medizinprodukten greifen die MDR und IVDR massiv ein. So werden „Händler“ und „Importeure“ in der Lieferkette erstmals als Wirtschaftsakteure von dieser europäischen Regelung erfasst. Als Wirtschaftsakteur nehmen Händler am gesamten Sicherungssystem teil, d.h. Sie übernehmen eine wichtige Funktion bei der Gewährleistung von sicheren, leistungsfähigen und korrekten Medizinprodukten. Diese spezifischen Pflichten fordern bei jedem Händler von Medizinprodukten eine Umstrukturierung im Qualitätsmanagementsystem und die Etablierung spezifischer Prozesse. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen sollen nach Vorgaben der europäischen Verordnungen die lokalen Marktaufsichtsbehörden prüfen und sicherstellen.
Referent Dr. Volker Lücker, Fachanwalt für Medizinrecht, vermittelt im Rahmen des MTD-Webinars „Die Pflichten eines Händlers von Medizinprodukten“ am 26. März 2026 (10 bis 12 Uhr) ein aktuelles Update zu den Pflichten eines Händlers von Medizinprodukten und einen kompletten Überblick über die einzelnen Aspekte. Dabei werden insbesondere folgende Themen erörtert und dargestellt:
- Händlerrolle unter der MDR
- Pflichten des Handels
- Haftung im Handel
- MDR-Compliance
- MPBetreibV 2025: neu und wichtig
- Urteile des EuGH zur Händlerrolle
- Wann wird der Händler zum Hersteller
Für Fragen steht Ihnen Christine Russ zur Verfügung: Tel. 0 73 31/3 07 08-25 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Foto: privat



